Unser Leitbild

Der Hof Meyerwiede ist ein Lebens- und Arbeitsraum für Menschen mit Autismus. Hier können Menschen, die mit den besonderen Einschränkungen des Autismus leben, sich nach ihren Besonderheiten entfalten. Dazu tragen im Wesentlichen die pädagogisch und therapeutisch qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei. Ihre berufliche Qualifikation, ihr Einfühlungsvermögen, ihre Standfestigkeit und ihre persönliche Reife setzen den Auftrag des Trägers um. Maßstab für den Erfolg unserer Einrichtung ist das Wohlergehen der Bewohner.

Im Mittelpunkt vom Leben und Arbeiten auf dem Hof Meyerwiede steht die individuelle Integration und persönliche Entwicklung jedes einzelnen Bewohners. Es gilt in dieser weitläufigen ländlichen Umgebung einen Ort von Geborgenheit, Sicherheit und Strukturhilfen zu bieten. Umgesetzt werden diese Grundsätze in einem Leben in der Gemeinschaft, in der deutlich individuellen Ausrichtung von Förderangeboten nach den Neigungen und Fähigkeiten des jeweiligen Bewohners und in der zugeneigten und pädagogischen Beziehungspflege der qualifizierten Mitarbeiter zu den Bewohnern.

Grundsätze:
  • Die Belange der Bewohner/Innen sind entscheidend für die pädagogische Arbeit der Einrichtung.
  • Die gesetzlichen Betreuer (Eltern) können sich durch regelmäßigen Kontakt und Austausch mit den Mitarbeitern einbringen.
  • Neben dem Angebot des Wohnens auf dem Hof, sind die verschiedenen Arbeitsbereiche unerlässliche Garanten für die erfolgreiche Förderung der Bewohner.
  • Durch Fortbildungen, Supervision und Kooperation mit anderen Einrichtungen sowie externer fachliche Beratung findet eine permanente Qualitätssicherung statt.
  • Durch ein Qualitätsmanagementsystems wird sichergestellt, daß behördliche und interne Anforderungen erfüllt und ständig verbessert werden.
  • Durch die Geschäftsführung wird gewährleistet, daß eine stabile Wirtschaftlichkeit erreicht wird.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Hofes sind von sozialer Verantwortung geprägt. Diese drückt sich gegenüber den Bewohnern, den Angehörigen, den Kostenträgern und der sozialen Umgebung aus. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Nationalität, seiner Behinderung oder Weltanschauung benachteiligt werden.

Grinden im September 2010


 
 
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